Was regelt das Wohnungs- Eigentumsgesetz? Plus: Novelle 2022
Welche Rechte und Pflichten sind im Wohnungseigentumsgesetz festgelegt und was bringt die Novelle 2022? Alle Infos hier im Überblick!
Das Wohnungseigentumsgesetz kurz WEG definiert alle gesetzlichen Regelungen, die das Wohnungseigentum betreffen. Welche Rechte und Pflichten sind darin festgelegt und was bringt die Novelle 2022? Verschaffen Sie sich einen kurzen Überblick.
Was regelt das Wohnungseigentumsgesetz?
Das Wohnungseigentumsgesetz ist ein Bundesgesetz und definiert nicht nur das Eigentum an der eigenen Wohnung, sondern an der gesamten Liegenschaft. Es regelt neben der Beschlussfassung der einzelnen Wohnungseigentümer auch ihre Rechte und Pflichten und beinhaltet alle Vorschriften zur Verwaltung des Objektes. So soll ein rechtlicher Rahmen, der für alle Eigentümer gleichsam gilt, geschaffen werden.
Im Detail regelt das Wohnungseigentumsgesetz:
- Begründung und Erwerb von Wohnungseigentum
- Nutzfläche, Nutzwert und Mindestanteil (wichtig für die Berechnung der anteiligen Betriebs- und Erhaltungskosten)
- Eigentümerpartnerschaft
- Nutzung der Wohnungseigentumsobjekte und der allgemeinen Teile der Liegenschaft
- Eigentümerschaft, Verwalter und Vorzugspfandrecht
- Verwaltung der Liegenschaft
- Beendigung von Wohnungs- und Miteigentum
- Schutz des Wohnungseigentumsbewerbers
- Vorläufiges Wohnungseigentum des Alleineigentümers
- Verfahrens- und gebührenrechtliche Bestimmungen
- Schluss- und Übergangsbestimmungen
(Nachzulesen: jusline.at oder risk.bka.gv.at)
Welche Veränderungen bringt die Novellierung des WEG?
Die Änderung der Novellierung greift an vier Stellen des Wohnungseigentumsgesetzes an:
- Änderungsrecht des einzelnen Wohnungseigentümers: Der Wohnungseigentümer darf an seiner Wohnung auf eigene Kosten Veränderungen vornehmen, solange keine schutzwürdigen Interessen von anderen Wohnungseigentümer verletzt werden.
- Wirksame Zustandekommen von Beschlüssen: Zur Erleichterung von Mehrheitsbeschlüssen reicht eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen (die mindestens ein Drittel aller Miteigentumsanteile halten).
- Mindestdotierung der Rücklage: Diese war bis jetzt flexibel wählbar und wird nun mit einer Mindesthöhe von 90 Cent pro Quadratmeter Nutzfläche festgelegt.
- Auskunftspflicht des Verwalters über die für eine Verständigung der anderen Wohnungseigentümer notwendigen Daten. Die Auskunftspflicht besteht nur für diesen Verwendungszweck.
(Nachzulesen: parlament.gv.at)
Ab 2022 gilt die Zustimmungsfiktion, mit anderen Worten, der Wohnungseigentümer muss alle anderen Miteigentümer über Veränderungsvorhaben in Kenntnis setzen muss. Die Miteigentümer haben das Recht, innerhalb von zwei Monaten gegen dieses Vorhaben Widerspruch einzulegen. Lässt der Miteigentümer diese Widerspruchsfrist verstreichen, kann das geplante Vorhaben – auch ohne ausdrückliche Zustimmung – durchgeführt werden.
Welche Auswirkungen hat das Änderungsrecht?
- Erleichterung für die Installation von neuen langsamen Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge
- Errichtung von Einzel-Solaranlagen
- barrierefreie Umbauten
- Montage von Beschattungsvorrichtungen (zum Erscheinungsbild passend)
- Einbau von einbruchsicheren Türen