der IREEN GmbH, Hohenstaufengasse 8/3/6, 1010 Wien, office@ireen.com, FN 564065 h am Handelsgericht Wien, ATU77309468 wie folgt:

1. Geltungsbereich
(1) Diese Service Nutzungsbedingungen gelten ab [*] und finden Anwendung zwischen IREEN und dem KUNDEN und NUTZER auf sämtliche Leistungen („SERVICE“ – siehe auch Definition unter § 2), die IREEN über die Website (URL: [*].ireen.com) („WEBSITE“), insbesondere auf Basis der Vereinbarung über das jeweilige SERVICE (in Summe „SERVICEVEREINBARUNG“), erbringt.
(2) Von den NUTZUNGSBEDINGUNGEN abweichende Geschäftsbedingungen oder dergleichen des KUNDEN sind unwirksam, auch wenn diese für sich (exklusive) Geltung beanspruchen.
(3) IREEN ist berechtigt, die NUTZUNGSBEDINGUNGEN jederzeit nach Ermessen abzuändern; derartige Änderungen der NUTZUNGSBEDINGUNGEN werden für den KUNDEN und NUTZER erst dann anwendbar, wenn er den Änderungen durch Anklicken des Zustimmungstextes in der SYSTEMSTEUERUNG oder im Falle der Bestellung von einem (weiteren) SERVICE zugestimmt hat. Das SERVICE, das vor Zustimmung zu den Änderungen der NUTZUNGSBEDINGUNGEN bestellt oder bezogen wurde, wird durch die vom KUNDEN bzw. NUTZER zuletzt akzeptierte Fassung der NUTZUNGSBEDINGUNGEN erbracht.
(4) Das SERVICE richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, welche das SERVICE im eigenen Namen in Anspruch nehmen und volljährig und geschäftsfähig sind. Mit der Registrierung bestätigen Sie das Vorliegen dieser Voraussetzung.

2. Begriffsbestimmungen
(1) Die in den NUTZUNGSBEDINGUNGEN verwendeten Substantiva verstehen sich geschlechtsneutral.
(2) In den NUTZUNGSBEDINGUNGEN bzw. der SERVICEVEREINBARUNG werden nachstehenden Begriffen folgende Bedeutung zugeordnet:
ANNAHMEDATUM bezeichnet das Datum, an dem der KUNDE rechtsverbindlich durch Anklicken der entsprechenden Erklärungen die SERVICEVEREINBARUNG zum jeweiligen SERVICE, einschließlich der NUTZUNGSBEDINGUNGEN, annimmt (vgl. § 3).
DRITTINHALTE bezeichnet durch Verlinkung bzw. automatisierte Indexierung (Aggregation) eingebundene Informationen und Angebote Dritter.
IREEN-SOFTWARE bezeichnet Computerprogramme und Datenbanken inkl. damit verbundener Daten- und Dokumentationsinhalte, die im Rahmen der SERVICEVEREINBARUNG von IREEN über die WEBSITE dem KUNDEN bzw. NUTZER nutzbar gemacht werden.
KUNDE bezeichnet denjenigen, der das SERVICE von IREEN auf Basis seiner SERVICEVEREINBARUNG mit IREEN bezieht.
NUTZER bezeichnet jeden, der SERVICES von IREEN bezieht.
NUTZERINHALT sind vom KUNDEN bzw. NUTZER im Rahmen des SERVICE verwendete Daten aller Art, insbesondere Computerdateien jeglicher Art, Dokumente, Datenbanken, Texte, Grafiken, Logos, Fotografie- und sonstige Bilder, Film- und Tondateien oder dergleichen, soweit diese nicht von IREEN stammen.
NUTZUNGSBEDINGUNGEN bezeichnen diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen, welche vom KUNDEN bzw. NUTZER im Rahmen der SERVICEVEREINBARUNG bzw. vor der ersten Nutzung durch entsprechende Erklärung (vgl. insbesondere § 3) akzeptiert werden.
SERVICE(S) bezeichnet die Summe der von IREEN über die WEBSITE bereitgestellten Dienstleistungen und Informationsangebote, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien, Aktien und Finanzen, entsprechend dem Leistungsinhalt der zwischen dem Nutzer und IREEN geschlossenen SERVICEVEREINBARUNG(EN). SERVICES umfassen ausschließlich jene Leistungen, die über die WEBSITE von IREEN zur Verfügung gestellt werden.
SERVICEVEREINBARUNG bezeichnet die Summe der Vereinbarungen zwischen dem KUNDEN und IREEN, zu deren Bedingungen IREEN das SERVICE erbringt und der KUNDE bzw. der von ihm im Rahmen der SERVICEVEREINBARUNG berechtigte NUTZER das SERVICE bezieht, wobei die NUTZUNGSBEDINGUNGEN integrierender Bestandteil der SERVICEVEREINBARUNG sind. Gegenstand der SERVICEVEREINBARUNG ist das jeweils über die SYSTEMSTEUERUNG vereinbarte SERVICE, wobei entsprechende über die SYSTEMSTEUERUNG geschlossene (Sonder-)Vereinbarungen den NUTZUNGSBEDINGUNGEN vorgehen. (Neben-)Leistungen, die nicht in der Beschreibung des SERVICE (vgl. § 4) angeführt sind, sind nicht Vereinbarungsgegenstand.
SYSTEMSTEUERUNG bezeichnet die Summe der Steuerungs-, Eingabe- und Ausgabemasken auf der WEBSITE von IREEN, mit deren Hilfe der KUNDE seine Kontaktdaten eingeben und aktuell halten kann, die als Kommunikationsplattform zwischen KUNDEN, NUTZER und IREEN dient, mit deren Hilfe der KUNDE das SERVICE bestellen, verwalten und kündigen kann und über welche IREEN (zumindest zum Teil) das SERVICE an KUNDEN und NUTZER erbringt.
VERBRAUCHER bezeichnet einen KUNDEN, für den die Inanspruchnahme von SERVICES nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört.
ZUGANGSDATEN bezeichnet die Summe aller Kennungen und Passwörter, die der KUNDE bzw. der NUTZER von IREEN zur Verfügung gestellt erhält (und dann unter Umständen vom KUNDEN bzw. NUTZER geändert werden), um Zugriff auf die SYSTEMSTEUERUNG bzw. das SERVICE zu erhalten.

3. Registrierung und ZUGANGSDATEN
(1) Für den Zugang zur gesamten SYSTEMSTEUERUNG muss sich der NUTZER bzw. KUNDE vorab auf der WEBSITE registrieren. Die Registrierung, die ausschließlich in deutscher Sprache möglich ist, umfasst (i) die Kundendatenerfassung und Eingabe von ZUGANGSDATEN, (ii) die Auswahl des SERVICE zur angegebenen Beschreibung und Konditionen (§ 4) und (iii) die Annahme dieser speicherbaren und ausdruckbaren NUTZUNGSBEDINGUNGEN. Der KUNDE versendet seine verbindliche Registrierung samt Bestellung des SERVICE durch Anklicken von „Account erstellen.
(2) Das vom KUNDEN durch „Account erstellen“ abgegebene Anbot zum Abschluss einer SERVICEVEREINBARUNG zum Bezug des SERVICE ist drei Kalendertage gültig. Wird das Anbot von IREEN akzeptiert, erhält der KUNDE von IREEN eine automatisch generierte E-Mail mit der Bestätigung der technischen Einrichtung seiner ZUGANGSDATEN auf dem Server von IREEN um das bestellte SERVICE jeweils auf bzw. über die WEBSITE zu nutzen.
(3) Die ZUGANGSDATEN dürfen ausschließlich im Rahmen und im Umfang der SERVICEVEREINBARUNG genutzt werden, wobei der KUNDE nicht zur Weitergabe von ZUGANGSDATEN berechtigt ist. IREEN ist berechtigt, jederzeit – aus Sicherheits- und/oder aus Administrationsgründen – die ZUGANGSDATEN zu ändern und dem KUNDEN (auch für die berechtigten NUTZER) die neuen ZUGANGSDATEN per E-Mail zu übermitteln. Ausgenommen bei Gefahr in Verzug, wird IREEN – durch entsprechende fristgerechte Handlungen – dies auf jene Weise bewerkstelligen, dass eine Unterbrechung der Servicenutzung durch den KUNDEN aufgrund mangelnder aktueller ZUGANGSDATEN weitestgehend ausgeschlossen wird.
(4) Der KUNDE bzw. NUTZER ist zur Geheimhaltung der ZUGANGSDATEN verpflichtet. Der KUNDE bzw. NUTZER ist zur unbedingten Absicherung seines Anschlusses, seines Endgerätes sowie seiner ZUGANGSDATEN zum Schutz vor unbefugtem Zugriff verpflichtet. Der KUNDE bzw. NUTZER ist verpflichtet, jeden Verdacht, dass seine ZUGANGSDATEN oder andere geheime Informationen in diesem Zusammenhang einem SERVICE unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten, unverzüglich an IREEN zu melden. Für einen Missbrauch von Kontaktdaten und/oder ZUGANGSDATEN ist der KUNDE verschuldensunabhängig verantwortlich, insbesondere für alle Entgeltforderungen. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass IREEN berechtigt ist, das jeweilige bzw. auch alle SERVICE(S) nach Entdeckung einer – auch unverschuldeten – vereinbarungswidrigen Nutzung unverzüglich einzustellen und die SERVICEVEREINBARUNG außerordentlich aufzulösen (vgl. § 13).
(5) Die Kundendaten sind vom KUNDEN stets aktuell zu halten, insbesondere um IREEN eine Kontaktaufnahme in diesem Zusammenhang der Vertragserfüllung per E-Mail zu ermöglichen.

4. SERVICES und NUTZUNGSRECHTE
(1) Die SERVICES können vom KUNDEN über die SYSTEMSTEUERUNG auf der WEBSITE zu den dort angegebenen Beschreibungen und Konditionen bestellt werden (vgl. § 3 Abs 1) und werden – bei Annahme durch IREEN – Gegenstand der SERVICEVEREINBARUNG (vgl. § 3 Abs 2). Der Inhalt, Umfang und Qualität des SERVICE sowie Gegenleistung und Zahlungskonditionen (vgl. auch § 8) und etwaige Sonderregelungen, insbesondere zu Pflichten des Kunden (vgl. auch § 7), Nutzungsrechten (vgl. auch § 4 Abs 5 und § 6) und Laufzeiten und Beendigung (vgl. auch § 13) wird in der SYSTEMSTEUERUNG verbindlich festgelegt.
(2) Das SERVICE wird von IREEN gemäß der SERVICEVEREINBARUNG bis zur (Teil-) Beendigung dieser erbracht (vgl. § 13). IREEN wird das SERVICE nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Einhaltung der SERVICEVEREINBARUNG erbringen; vgl. in diesem Zusammenhang § 10 Abs 3 zu Wartungs- und Servicehandlungen.
(3) Das SERVICE kann technischen oder sonst bedingten Änderungen durch IREEN unterliegen. Der KUNDE stimmt zu, dass unwesentliche Änderungen des SERVICE (sog. Updates), also dann, wenn die Kernfunktionen des SERVICE erhalten bleiben, jederzeit von IREEN vorgenommen werden können. Weiters stimmt der KUNDE zu, dass das SERVICE mittels Upgrades in wesentlichen Funktionen und auch hinsichtlich des Umfangs geändert werden kann, wobei diese Änderungen von IREEN dem Kunden mindestens 14 Kalendertage im Vorhinein bekannt gegeben werden und der KUNDE ein außerordentliches Kündigungsrecht hinsichtlich des entsprechenden SERVICE zum Änderungszeitpunkt hat, wenn die Änderung mittels Upgrades für ihn unzumutbar ist. Der KUNDE verzichtet diesbezüglich auf sämtliche Ersatz- und sonstigen Ansprüche.
(4) Sofern ein SERVICE im Rahmen der SERVICEVEREINBARUNG die Nutzung von IREEN-SOFTWARE umfasst, räumt IREEN daran dem KUNDEN bzw. berechtigten NUTZER ein nicht-exklusives und nicht-übertragbares Nutzungsrecht im nutzungsnotwendigen Umfang der SERVICEVEREINBARUNG ein (NUTZUNGSRECHT) – weitergehende Bedingungen zum NUTZUNGSRECHT können im Rahmen der SERVICEVEREINBARUNG zum jeweiligen SERVICE vereinbart werden. Soweit das NUTZUNGSRECHT Werknutzungsbewilligungen von Drittanbietern umfasst, ist der Bewilligungstext in der SYSTEMSTEUERUNG vor Bestellung des SERVICE einsehbar und wird dieser mit der Bestellung (vgl. § 3 Abs 1 und 2) integrierender Bestandteil der SERVICEVEREINBARUNG.
(5) Sofern für die Nutzung eines SERVICE Software oder dergleichen Dritter auf der Hardware des KUNDEN bzw. NUTZERS notwendig ist (zB Browser-, PDF-Reader-Software), hat sich der KUNDE bzw. NUTZER selbstständig um deren Installation und Wartung sowie um die Nutzungsrechte des entsprechenden Drittanbieters zu kümmern. Der KUNDE bzw. NUTZER hält in diesem Zusammenhang IREEN verschuldensunabhängig schad- und klaglos (vgl. auch § 12).
(6) Das jeweilige SERVICE ist in der SYSTEMSTEUERUNG abschließend beschrieben.

5. Nutzerseitige Voraussetzungen für die Erbringung des SERVICE
(1) IREEN kann keine Verantwortung dafür übernehmen, dass das SERVICE, die SYSTEMSTEUERUNG bzw. die WEBSITE kompatibel mit der vom KUNDEN bzw. NUTZER eingesetzten Hard- und Software ist.
(2) Die Voraussetzungen (Mindestausstattung der Hardware bzw. Software) für die Nutzung des jeweiligen SERVICE sind – soweit nicht im Rahmen der SERVICEVEREINBARUNG in diesem Zusammenhang dem jeweiligen SERVICE anderes festgelegt – per Kontaktaufnahme an IREEN zu erhalten.
(3) Die Bereitstellung dieser Mindestvoraussetzungen sowie der Telekommunikationsdienste einschließlich der Übermittlungsleistungen vom bzw. bis zum Leistungsübergabepunkt (ist gleich Netzabschlusspunkt von IREEN) sind nicht Gegenstand der SERVICEVEREINBARUNG, sondern obliegen ausschließlich dem KUNDEN bzw. dem NUTZER.

6. Nutzbarkeit, NUTZERINHALTE und Rechte daran
(1) Der KUNDE bzw. NUTZER ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm im Rahmen der SERVICE gespeicherten NUTZERINHALTE alleine verantwortlich.
(2) IREEN trifft – was die gespeicherten NUTZERINHALTE betrifft – keinerlei Sorgfalts-, Schutz- oder Warnpflicht in diesem Zusammenhang der rechtmäßigen Nutzbarkeit des SERVICE. IREEN ist jedenfalls nicht dazu verpflichtet, die vom KUNDEN bzw. NUTZER im Rahmen von SERVICES auf IT-Infrastruktur von IREEN gespeicherten NUTZERINHALTE auf ihre Rechtskonformität hin zu überprüfen.
(3) Der KUNDE bzw. NUTZER räumt IREEN ein nicht-exklusives, freies und im Rahmen der SERVICEVEREINBARUNG unbeschränktes Nutzungsrecht für die Dauer der SYSTEMVEREINBARUNG ein, die NUTZERINHALTE zu verwenden (inkl. Sicherheitskopien und technischer Virtualisierungen); dies eingeschränkt auf den Zweck der ordnungsgemäßen Zurverfügungstellung der SERVICES. Der KUNDE bzw. NUTZER garantiert über die entsprechenden Rechte am NUTZERINHALT zu verfügen und hält IREEN in diesem Zusammenhang verschuldensunabhängig schad- und klaglos (vgl. auch § 12).

7. Besondere Pflichten des KUNDEN bzw. NUTZERS
(1) Der KUNDE erklärt Inhalt und Umfang des SERVICE vor dessen Bestellung genauestens geprüft zu haben und ist sich bewusst, dass er u.U. Aufwände und dergleichen zu treiben hat, um das SERVICE entsprechend nutzen zu können.
(2) Der KUNDE bzw. NUTZER wird in diesem Zusammenhang der SERVICEVEREINBARUNG bzw. Nutzung des SERVICE:
nicht gegen geltendes Recht, einschließlich aber nicht beschränkt auf Immaterialgüter-, Lauterkeits- und Persönlichkeitsrechte Dritter (vgl. § 12), verstoßen (vgl. auch § 6);
jegliches Verhalten obszöner, belästigender oder sittenwidriger Art unterlassen;
sämtliche datenschutzrechtlichen (vgl. § 15) und sonstigen gesetzlichen Pflichten einhalten;
die Pflichten in diesem Zusammenhang ZUGANGSDATEN (vgl. § 3) erfüllen;
den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht für den unberechtigten Versand von Nachrichten zu Werbezwecken oder als Massensendung (Spamming gemäß § 107 TKG) nutzen;
(auch) den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Daten unbefugt zu verwenden oder zu diesem Zweck in das System oder Programm, die von IREEN betrieben werden, einzugreifen, einzudringen oder Daten missbräuchlich abzufangen oder betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch zu begehen oder all dies zu veranlassen – auf die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen wird hingewiesen;
keine Handlung vornehmen, die eine unzumutbare oder unverhältnismäßige Belastung oder gar Beschädigung des Systems von IREEN oder Daten, über die der Kunde nicht oder nicht allein verfügen darf, verursachen könnte, somit insbesondere keine Viren, Trojaner, Würmer oder sonstige Malware auf das System von IREEN aufspeichern, die System oder Daten beschädigen, beeinträchtigen, heimlich abfangen oder zerstören können – auf die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen wird hingewiesen;
keine Inhalte der WEBSITE oder SERVICES entgegen der SERVICEVEREINBARUNG vervielfältigen, nachbilden, an Dritte weiterleiten, verändern, umgestalten, öffentlich machen, oder davon abgeleitete Bearbeitungen erstellen.
(3) IREEN ist berechtigt, bei Verstoß des KUNDEN, des NUTZERS oder ihm zuzurechnender Dritter gegen die SERVICEVEREINBARUNG den Zugang zum SERVICE zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung sichergestellt ist – zum etwaigen Auflösungsrecht vgl. § 13.

8. Gegenleistung und Zahlungskonditionen
(1) Als Gegenleistung für die Erbringung des SERVICE schuldet der KUNDE die Zahlung des Entgelts gemäß SERVICEVEREINBARUNG. Im Rahmen des Bestellvorganges eines SERVICE via der SYSTEMSTEUERUNG wird der KUNDE umfassend über die Höhe der Entgelte als auch die Verrechnungsmethode informiert bzw. wählt er diese aus. Bei Änderungen des SERVICE, welche zu Änderungen der Entgelte führen, findet – soweit nicht anderes über die SYSTEMSTEUERUNG vereinbart – eine aliquote Verrechnung über die jeweiligen Leistungszeiträume statt. Das SERVICE wird ausschließlich über die angebotenen Zahlungsmethoden abgerechnet. Grundsätzlich sind sämtliche Zahlungen im Voraus entsprechend der abzurechnenden Zahlungsperiode fällig. Einmalentgelte werden vor Freischaltung des entsprechenden SERVICE fällig. Entgelte für ein SERVICE, das auf Basis der Nutzungsintensität verrechnet wird, werden entsprechend der vordefinierten Zahlungsperiode und entsprechend dem jeweiligen Nutzungsstand des Kunden im Nachhinein mit Abrechnung fällig.
(2) Sämtliche vereinbarten Entgelte unterliegen einer einmal jährlich durch IREEN durchgeführten Wertsicherung gemäß dem von der Statistik Austria verlautbarten monatlichen Verbraucherpreisindex 2010 (VPI). Als Ausgangsbasis wird die jeweilige für den Monat des ANNAHMEDATUMS verlautbarte Indexzahl vereinbart. Das Entgelt verändert sich in dem Ausmaß, in dem sich der VPI im Anpassungsmonat gegenüber der Ausgangsbasis verändert hat. Soweit zum Zeitpunkt der Durchführung der Wertsicherung die anwendbare Indexzahl noch nicht veröffentlicht wurde, ist auf die letztveröffentlichte Indexzahl zurückzugreifen und eine etwa entstehende Differenz zur anzuwendenden Indexzahl nachzuverrechnen. Die zur Wertsicherung angewendete Indexzahl ist Ausgangsbasis für die nächstjährige Wertsicherung. Sollte der VPI nicht mehr verlautbart werden, dann gilt jener Index als Grundlage der Wertsicherung, der dem VPI nachfolgt oder diesem am ehesten entspricht. Sollte überhaupt keine Indexberechnung mehr herangezogen werden können, dann ist das wertgesicherte Entgelt nach analogen Prinzipien zu berechnen, wie sie für die Indexberechnung zuletzt maßgebend waren.
(3) Soweit dem nicht zwingende rechtliche Bestimmungen für VERBRAUCHER entgegenstehen sind die PARTEIEN lediglich zur Aufrechnung mit ausdrücklich zugestandenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt und steht dem KUNDEN ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.
(4) Der KUNDE stimmt zu, dass die Rechnung elektronisch ausgestellt und übe