Private Mieteinnahmen versteuern – so machst du es richtig!

Als Vermieter in Österreich musst du deine privaten Mieteinnahmen versteuern. Hier findest du die wichtigsten Grundlagen dazu!

Wie viel Steuern du zahlen musst, hängt von mehreren Faktoren ab.

Wie viel Steuern muss ich zahlen?

Mieteinnahmen fallen in Österreich unter das Einkommensteuergesetz und ist in 7 Stufen geregelt:

  1. Einkommen bis 11.000 Euro sind nicht einkommensteuerpflichtig.
  2. 11.000 – 18.000 Euro mit 20 %
  3. 18.000 – 31.000 Euro mit 32,5 %
  4. 31.000 – 60.000 Euro mit 42 %
  5. 60.000 – 90.000 Euro mit 48 %
  6. 90.000 – 1.000.000 Euro mit 50 %
  7. über 1.000.000 Euro mit 55 % (befristet bis 2025, danach 50 %)

(Stand: 2022 – Nachzulesen: usp.gv.at)

Wann musst du Umsatzsteuer zahlen?

Liegen deine Mieteinnahmen unter 35.000 Euro musst du keine Umsatzsteuer abführen. Dann sind deine Mieteinnahmen umsatzsteuerbefreit.

Über 35.000 Euro fallen bei Wohnimmobilien 10 % Umsatzsteuer an.

Weil es wichtig ist, steuerliche Regelungen zu beachten, empfehle ich dir, dich mit einem Experten oder dem österreichischen Finanzamt (https://www.bmf.gv.at/) in Verbindung zu setzen.

Quelle: BMF – Bundesministerium für Finanzen.

Private Mieteinnahmen versteurn

Private Mieteinnahmen versteuern. Bild: Pexels/Pixabay

Welche Ausgaben kannst du als Vermieter absetzen?

Die errechneten Steuerabgaben kannst du zum Beispiel durch folgende Ausgaben mindern:

  • Werbungskosten: Alle Kosten, die zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Mieteinnahmen geleistet werden oder die den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen (Maklergebühren, Versicherungen, Rauchfangkehrer, Grundsteuer, Hausverwaltungskosten, Beratungskosten etc).
  • Absetzung für Abnutzung (AfA): Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften kann für das Gebäude eine Absetzung für Abnutzung (AfA) geltend gemacht werden.
  • Zinskosten: Der monatliche Zinsanteil, der für das Darlehen (Bau oder Erwerb) des Wohnobjektes gezahlt werden muss, kann abgesetzt werden.
  • Instandhaltungs-/ Instandsetzungskosten: dürfen innerhalb eines Zeitraumes von 15 Jahren (kleinere Reparaturen sofort) abgesetzt werden.

Eventuelle Sonderregelungen und Detailinformationen findest du unter wko.at/vermietung.

Steuerberater: Frag den Experten!

Ein Steuerberater ist ein Experte, der dich auf dem Gebiet der Finanzen und Steuern berät. Er kennt die steuerlichen Gesetze und kann dir genau sagen, welche Abzüge und Vergünstigungen für dich in Frage kommen. So vermeidest du Fehler bei der Berechnung der Umsatzsteuer und kannst sicherstellen, dass du alle Steuerersparnisse nutzt, die dir zustehen.

Außerdem ist er im Falle einer Überprüfung durch das Finanzamt für dich da. Denn er kennt die Vorschriften genau und kann dich optimal vertreten.

Doch nicht nur bei Fragen zur Umsatzsteuer kann dir ein Steuerberater weiterhelfen. Auch bei Fragen zu anderen steuerlichen Themen, wie zum Beispiel bei der Erstellung deiner Einkommensteuererklärung, kann er dir wertvolle Tipps geben und dich unterstützen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Beauftragung eines Steuerberaters für dich nicht nur Zeit und Stress spart, sondern auch Geld.

Kann ich Mieteinnahmen nicht versteuern?

Wenn du Mieteinnahmen verschweigst, riskierst du eine gerichtliche Verfolgung nach dem Finanzstrafgesetz.