Wohnung verkaufen: 9-Punkte-Checkliste

Wer schnell und effizient seine Wohnung verkaufen möchte, sollte sich gut vorbereiten – am besten mit dieser praktischen IREEN-Checkliste.

9-Punkte-Checkliste „Wohnung verkaufen“:

  1. Grundrissplan, Baujahr, Nutzfläche, Bauplan
  2. Verkaufspreis
  3. Grundbuchauszug
  4. Wohnungseigentumsvertrag oder Nutzwertgutachten
  5. Hausverwaltung, Eigentümerprotokolle, Reparaturfonds
  6. Energieausweis und etwaige Mängel bzw. Schäden
  7. Baubeschreibung des Hauses
  8. Hausverwaltung, Eigentümerprotokolle, Reparaturfonds
  9. Kaufanbot bzw. Vorvertrag durch Notar oder Rechtsanwalt

 

  1. Grundrissplan, Baujahr, Nutzfläche, Bauplan

Zur Bestimmung des Baujahrs und der genauen Größe der Immobilie sollte unbedingt ein baubewilligter Grundrissplan vorliegen. Das gilt vor allem für Altbauwohnungen, da man sich oft nicht darauf verlassen kann, dass die genannten Größenangaben korrekt sind. 

  1. Verkaufspreis

Um Ihre Wohnung zu einem angemessenen Preis zu verkaufen, sollten Sie einen Blick auf den vorherrschenden Immobilienmarkt werfen und die derzeit angebotenen Preise beobachten.

 

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  1. Grundbuchauszug

Das Grundbuch ist eine Grundstücksdatenbank, die von den Bezirksgerichten geführt wird. Es gibt Auskunft darüber, wer Wohnungseigentümer ist oder ob die Wohnung in irgendeiner Form belastet ist.

Jede Person kann über einen kostenpflichtigen Grundbuchauszug Einsicht in das Grundbuch nehmen. Diese Information ist auch online abrufbar.

Recherchieren Sie folgende Rechtsinformationen im Grundbuch: 

  • Eigentum
  • Pfandrecht
  • Baurecht
  • Dienstbarkeiten, Reallasten
  • Konkurse, Sachwalterschaften, Versteigerungsverfahren

 

  1. Wohnungseigentumsvertrag oder Nutzwertgutachten

Das Nutzwertgutachten zeigt, wie hoch der Anteil des Eigentums an der Gesamtliegenschaft ist – in der Regel werden danach die Betriebskosten verrechnet.

  1. Hausverwaltung, Eigentümerprotokolle, Reparaturfonds

Die Hausverwaltung ist die Anlaufstelle für aller Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer eines Hauses. Sie verwaltet monatliche Hauskosten wie Betriebskosten, diverse anteilige Rücklagenzahlungen sowie das Heiz- und Warmwasserakonto. 

Informieren Sie Interessentinnen und Interessenten über Ihre Hausverwaltung und über die Höhe der aktuellen Betriebskosten. Stellen Sie die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen zur Verfügung und Informationen über Reparaturfonds und Instandhaltungsrücklagen – das schafft Vertrauen und eine solide Basis für eine mögliche Geschäftsabwicklung.

  1. Energieausweis und etwaige Mängel bzw. Schäden

Bevor Sie in Erwägung ziehen Ihre Wohnung zu verkaufen, müssen Sie einen Energieausweis anfertigen lassen. Der Energieausweis enthält wichtige Informationen über den Energiebedarf Ihrer Wohnung. Der Ausweis darf nicht älter als 10 Jahre sein und muss von fachkundigen Gewerbetreibenden ausgestellt sein.

Legen Sie auch Mängel oder Schäden des Objektes offen dar, damit es nicht zu einem späteren Zeitpunkt zu Klagen oder anderen Rechtsstreitigkeiten kommt. 

  1. Baubeschreibung des Hauses

Sie beinhaltet alle Eckdaten rund um den Bau einer Immobilie. Wer ist der Bauwerber, welche Art des Bauvorhabens liegt vor, welcher Verwendungszweck ist geplant?

  1. Leitungsplan und Installationen

Pläne sind nicht zwingend notwendig, aber für den Käufer eine hilfreiche Information, wenn diese vorhanden sind. Das gilt auch für Gebrauchsanleitungen für die Heizung, Therme, Klimaanlage und Küchengeräten. 

  1. Kaufanbot bzw. Vorvertrag durch Notar oder Rechtsanwalt

Ist soweit alles geklärt und besteht eine Kaufabsicht, so stellt der Käufer ein Kaufanbot oder Vorvertrag. Ein rechtlich bindendes Kaufanbot beinhaltet alle wichtigen Vertragspunkte, wird von beiden Vertragsparteien unterzeichnet und an einen Rechtsanwalt oder Notar des Käufers geschickt, der darauf basierend einen Kaufvertrag aufsetzt.