Die EU-Taxonomie ist ein Regelwerk der Europäischen Union, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Sie soll dazu beitragen, Investitionen in nachhaltige Technologien und Geschäftsmodelle zu fördern und damit den Übergang zu einer kohlenstoffarmen und ressourceneffizienten Wirtschaft zu beschleunigen.

Die EU-Taxonomie betrifft Unternehmen in der EU, die in bestimmten Wirtschaftssektoren tätig sind, wie beispielsweise Energie, Verkehr, Bauwesen, Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Insbesondere betrifft sie Finanzinstitute, da sie aufgrund der Offenlegungspflichten für Nachhaltigkeitsrisiken und der Vorgaben für die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards für ihre Investitionsentscheidungen auf die EU-Taxonomie zurückgreifen müssen.

Die EU-Taxonomie ist seit dem 12. Juli 2020 in Kraft. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sie stufenweise eingeführt wird. Ab 2021 müssen Unternehmen in der EU, die öffentlich berichten müssen, ihre Auswirkungen auf die Umwelt, einschließlich ihrer Klimaauswirkungen, offenlegen. Ab 2022 müssen Finanzinstitute gemäß der Verordnung Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Investitionsentscheidungen integrieren.

Die Auswirkungen der EU-Taxonomie sind vielfältig. Einerseits wird sie dazu beitragen, Investitionen in nachhaltige Technologien und Geschäftsmodelle zu fördern, was letztendlich den Übergang zu einer kohlenstoffarmen und ressourceneffizienten Wirtschaft beschleunigen wird. Andererseits wird sie auch dazu beitragen, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern, was es Investoren und anderen Interessengruppen erleichtern wird, fundierte Entscheidungen zu treffen.