Die Grundelemente das Pfandrechts stammen bereits aus dem alten Griechenland und wurden seither für Hypotheken und Belastungen auf Liegenschaften und Immobilien eingesetzt.

Was ist ein Pfandrecht?

„Das Pfandrecht (lateinisch: pignus) dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt dem Gläubiger das dingliche Recht zur Einbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache des Schuldners. Es wird durch eine Grundbuchseintragung bei unbeweglichen Sachen oder ‚körperliche‘ Übergabe bei beweglichen Sachen erworben.“

Mehr dazu unter: oesterreich.gv.at

Dadurch sind Gläubiger abgesichert, falls es zu einem Zahlungsausfall auf Seiten des Kreditnehmers kommt. In diesem Fall darf der verpfändete Gegenstand – z. B. das gebaute Haus oder der gekaufte Grund – veräußert werden, um die Schulden zu tilgen.

 

Gut zu wissen: Das Pfandrecht bezieht sich nie auf das Vermögen einer Person, sondern immer nur auf Vermögensgegenstände. 

 

Hypothek: Pfandrecht auf Immobilie oder Liegenschaft

Bei Vergabe einer Hypothek, das heißt ein Pfandrecht auf eine Immobilie oder auf eine Liegenschaft, trägt sich die Bank oder das Kreditinstitut als Pfandgläubiger im Grundbuch ein. Im Falle eines Rückzahlungsausfalls kann die Bank oder das Kreditinstitut die Immobilie oder Liegenschaft versteigern.

Die Eintragung des Pfandrechts im Grundbuch kostet 1,2 Prozent der eingetragenen Kreditsumme. Zusätzlich kommt es zu einem Vermerk des Pfandrechts im Kreditschutzverband (KSV).

Wann erlischt ein Pfandrecht?

Das Pfandrecht erlischt mit der Rückzahlung der besicherten Forderung. Ist die letzte Rate bezahlt, muss bei der Bank eine Löschungsquittung angefordert werden. Sie bestätigt, dass der Kredit vollständig zurückgezahlt wurde. Die weitere Löschung aus dem Grundbuch wird über einen Notar oder Rechtsanwalt deines Vertrauens mit Hilfe der beglaubigten Löschungsquittung beantragt.

 

Achtung: Ein Löschungsantrag ohne Rechtsbeistand ist in Österreich nicht möglich.

 

Pfandrecht für Vermieter

Auch Vermieter haben bei Mietrückständen die Möglichkeit bewegliche Sachen des Mieters einzubehalten. Es besteht aber nur dann das Pfändungsrecht darauf, wenn sich die Dinge im Alleineigentum des Mieters und noch in der Wohnung befinden.

Kleidung, Küchengeräte, Sparbücher oder Wertpapiere dürfen nicht gepfändet werden. Die Pfandgegenstände müssen im Zuge einer öffentlichen Versteigerung über das Bezirksgericht verkauft werden Der Vermieter darf sich nur die Höhe der Mietschulden einbehalten, der Rest steht dem Mieter zu.