7 Tipps: Sorgenfrei Wohnung vermieten

Sie spielen mit dem Gedanken, Ihre Wohnung zu vermieten? Das ist eine wichtige Entscheidung, die gut überlegt werden sollte. Stellen Sie sich daher folgende wichtige Fragen und schützen Sie sich mit 7 einfachen Tipps vor teuren Überraschungen.

Wohnung vermieten – wichtige Fragen zu Beginn:

  • Wie lange möchte ich meine Wohnung vermieten? Befristet oder unbefristet?
  • Wie viele Personen sollen in der Wohnung wohnen?
  • Sind Haustiere in meiner Wohnung willkommen?

 

1. Wie errechne ich einen Mietzins?

Prüfen Sie zuerst den passenden Anwendungsbereich des MRG (Mietrechtsgesetz):

  • Vollanwendung des MRG: In diesem Fall gilt der Preis- und Kündigungsschutz.

Zudem haben wir hier mehrere Varianten der Mietzinsbildung:
Variante 1: Richtwertmietzins plus Zu- und Abschlägen
Variante 2: angemessener Mietzins – dieser kommt unter bestimmten Voraussetzungen zur Anwendung, z.B. Wohnung ist größer 130m² oder im Falle eines Wiederaufbaus nach dem WAG, etc.

  • Teilanwendung des MRG: In diesem Fall gilt der Kündigungsschutz, aber kein Preisschutz außer durch List, Wucher und die laesio enormis.

Die Teilanwendung liegt nahezu immer vor, wenn keine Vollanwendung vorliegt. 

  • Vollausnahme des MRG gilt zum Beispiel bei Einfamilienhäuser, Objekten mit nicht mehr als zwei Einheiten, Beherbergungsbetrieben, Kurzzeitvermietungen, etc.

 

Weitere Fragen, die Sie vorab recherchieren sollten:

Welche Mieten sind aktuell in der Region üblich? Bietet meine Wohnung eine außerordentliche Lage bzw. Ausstattung? Wie alt und wie groß ist meine Wohnung? Wie sieht es derzeit mit Angebot und Nachfrage aus? 

 

Gut zu wissen: Ein geregelter Mietzins gemäß dem Mietrechtsgesetz in Österreich gilt für Mietwohnungen mit einer Baubewilligung vor dem 1. Juli 1953, Eigentumswohnungen in Altbauten mit einer Baubewilligung vor dem 8. Mai 1945 und Neubauten mit Förderungen nach dem 30. Juni 1952. 

 

Tipp: Die genauen Mietzinsobergrenzen können Sie auch direkt bei der Arbeiterkammer nachlesen. 

 

2. Wie bereite ich einen Mietvertrag vor?

Grundsätzlich gibt es genormte Mietverträge. Folgende Punkte sollten in jedem Mietvertrag enthalten sein:

  • Name und Anschrift beider Parteien
  • Anschrift des Mietobjektes
  • Größe
  • Bruttomietzins: Nettomietzins + Betriebskosten + Umsatzsteuer
  • Kaution
  • Mietbeginn, Befristungsdauer (bspw. auf 36 Monate)* sowie das Ende der Mietdauer. *ACHTUNG: Mindestbefristung sind 3 Jahre. Vermieter kann grds. nicht kündigen, Mieter erst unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist und erstmals nach 12 Monaten

  • Zustand der Wohnung
  • Mietzweck
  • Kündigungsmöglichkeiten

 

Je nach Art der Mietwohnung – handelt es sich um einen Alt- oder Neubau uvm. – gibt es auch noch weitere Richtlinien, die im Mietvertrag niedergeschrieben sein sollten.

 

Tipp: Welcher Mietvertrag für welche Wohnung in Frage kommt, können Sie bei der MieterHilfe genau nachlesen. Standardisierte Mustermietverträge finden Sie auch bei konsument.at.

 

3. Mieteinnahmen versteuern

Je nachdem wie hoch sich der Mietzins jährlich beläuft, fallen bei Ihren Mieteinnahmen Einkommensteuer und möglicherweise auch Umsatzsteuer an. Andere Kosten lassen sich wiederum als Werbungskosten von der Einkommenssteuer absetzen.

4. Bonität des Mieters prüfen

Entscheiden Sie sich für den falschen Mieter kann das verheerende Folgen nach sich ziehen und nicht nur viel Geld, sondern auch Nerven kosten. Klären Sie deshalb, ob sich Ihr zukünftiger Mieter die Wohnung auch langfristig leisten kann. 

Auch wenn es ein sehr sensibles Thema ist, lassen Sie sich die Bonität Ihres zukünftigen Mieters durch den Kreditschutzverband (KSV), einer Selbstauskunft des Mieters und/oder mehreren Einkommensbescheiden bzw. 3 Gehaltszettel sowie einem Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis belegen. 

5. Selbstvermarktung oder Maklerbüro

Exposé erstellen, Besichtigungstermine koordinieren und einen Mietvertrag aufsetzen – all das können Sie auch übernehmen. Oder Sie übergeben diese Aufgaben einem Immobilienmakler, der diese Dinge für Sie erledigt.

 

6. Rechte und Pflichten des Vermieters

Im Österreichischen Mietrechtsgesetz (MRG) ist genau aufgelistet, welche Aufgaben auf den Vermieter zukommen. Dazu zählt die sogenannte Erhaltungspflicht. Diese Kosten dürfen nicht auf den Mietzins abgewälzt werden. 

In dieser Erhaltungspflicht ist genau geregelt, dass alle „ernstzunehmenden Schäden“ vom Vermieter repariert werden müssen.

Beispiele: Schäden an allgemeinen Teilen des Hauses, an Gemeinschaftsanlagen und am Mietgegenstand wie Wasserrohrbruch, Mauer­feuchtig­keit, undichte Gasleitung oder Gefahren für die Gesundheit der Bewohner (Schimmelbefall) sowie eine kaputte Therme oder eine ausgefallene Heizung . 

Nachdem Sie eine Wohnung vermietet haben, dürfen Sie diese nur noch nach Voranmeldung betreten.

7. Wann darf ich kündigen?

Das Mietrechtsgesetz regelt auch die Kündigung eines Mietvertrages.

Gesetzliche Kündigungsgründe des Vermieters:

  • eine Nichtbenützung der Wohnung
  • nicht vereinbarte Untermiete oder überteuerte Untermiete
  • Nichtbezahlung des Mietzinses (mindestens acht Tage im Rückstand)
  • Starke Vernachlässigung des Mietgegenstandes
  • Eigenbedarf des Vermieters
  • Abbruch des Hauses
  • Wenn eine Sanierung einer Substandardwohnung durch den Mieter verhindert wird
  • Tod des Mieters