Ein professionell erstellter Energieausweis klärt schnell und einfach wie energieeffizient gebaut wurde, oder ob eine mögliche Sanierung eines Objektes notwendig ist.

 

1. Wann braucht man einen Energieausweis?

 

Sobald eine Immobilie auf dem Markt zum Kauf, zur Miete oder Pacht angeboten wird, muss ein Energieausweis vorliegen. Er kann nicht durch persönliche Vereinbarungen zwischen den Parteien umgangen werden.

 

Kommt es zu einer Verletzung dieser Informations-, Vorlage- oder Aushändigungspflicht drohen Geldstrafen in der Höhe von bis zu 1.450 Euro.

 

2. Was ist ein Energieausweis?

 

Jeder Vermieter, Verkäufer oder Verpächter muss seit 2009 für eine angebotene Immobilie einen aussagekräftigen Energieausweis vorweisen. Dieser beinhaltet Informationen über den Energiebedarf eines Gebäudes (immer unter Berücksichtigung der jeweiligen Bundesland-Vorschriften). So lassen sich wichtige Prognosen über die zu erwartenden Energiekosten machen.

 

Aussagekräftig und zugelassen sind nur Energieausweise, die keinesfalls älter als 10 Jahre sind und von qualifizierten Personen ausgestellt wurden.

 

3. Wer stellt einen Energieausweis aus?

 

Gewerbetreibende: Baumeister, Elektrotechniker, Gas- und Sanitärtechniker, Heizungstechniker, Kälte- und Klimatechniker, Lüftungstechniker, Zimmermeister Ingenieurbüros: Bauphysik, Elektrotechnik, Gebäudetechnik (Installation, Heizungs- und Klimatechnik), Innenarchitektur, Maschinenbau, Technische Physik, Umwelttechnik, Verfahrenstechnik, in manchen Fällen auch Rauchfangkehrerund Hafner Architekten und Zivilingenieure und Ingenieurkonsulenten: Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen – Bauwesen, Technische Physik, Verfahrenstechnik, Maschinenbau, Gebäudetechnik

 

4. Was steht in einem Energieausweis?

 

 

 

Je genauer die technischen Daten vorliegen, desto besser reflektiert der Energieausweis die energetischen Gebäudeeigenschaften.

Gut zu wissen: Der energietechnische Zustand einer Immobilie spiegelt aber noch nicht den tatsächlichen Energieverbrauch wider. Dieser hängt auch vom Nutzungsverhalten ab, z. B. Heiz-, Wasser- und Strombedarf.

Allgemein gilt: Je niedriger der HWB, desto besser ist die thermische Hülle des Gebäudes und desto geringer sind die zu erwartenden Heizkosten.

 

 

 

Angaben im Energieausweis:

 

    • Baujahr und Typ der Immobilie, Grundstücksnummer und Standort

 

    • Art und Alter der Heizung

 

    • Angaben zum Heizwärmebedarf (HWB), Warmwasserwärmebedarf (WWWB), Heizenergiebedarf (HEB), Endenergiebedarf (EEB), Primärenergiebedarfs (PED), Kohlendioxidemissionen (CO2) und der Gesamtenergieeffizienzfaktor (FGEE) – er gibt Information über eine Energieeinsparung gegenüber eines Vergleichsgebäudes aus dem Jahr 2007 an

 

    • Energieeffizienzklasse: bekannt von Elektrogeräten. Die Energieeffizienzklassen reichen von A++ bis G. A++ entspricht der Effizienz eines Passivhauses.

 

 

 

 

5. Welche Unterlagen sind für die Erstellung eines Energieausweises notwendig?

 

Handelt es sich um einen Neubau, stehen die erforderlichen Informationen auf dem Einreichplan. Bei bereits bestehenden Gebäuden benötigt man einen Bauplan mit den Grundrissen in dem auch Fenster- und Türmaße angegeben sind, sowie den Aufbau der Außenwände – der „thermischen Hülle“.

 

6. Welche Energiekennzahlen müssen in einer Immobilienanzeige ausgewiesen werden?

 

Die wichtigsten Kennzahlen sind der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienzfaktor (FGEE). Bei beiden gilt, je niedriger die Bewertung ausfällt, desto besser ist der Energiebedarf der Immobilie.

 

Auch wenn beide Zahlen im Inserat angegeben sind, muss der Energieausweis spätestens bei Vertragsabschluss vorgelegt werden.

 

7. Wann brauche ich keinen Energieausweis?

 

In nur ganz wenigen Fällen kann auf einen Energieausweis verzichtet werden:

 

    • Gebäude ohne Heizung

 

    • Freistehende Gebäude von einer Gesamtnutzfläche unter 50 Quadratmeter

 

    • Ferienwohnungen, deren Energiebedarf weniger als ein Viertel einer ganzjährigen Nutzung ist

 

    • Abbruchgebäude

 

    • Für religiöse Zwecke verwendete Gebäude und Gebäude, die nur provisorisch erbaut sind und nicht länger als zwei Jahre genutzt werden

 

 

 

 

Noch auf der Suche nach einem Ersteller für Ihren Energieausweis? Hier finden Sie eine Übersicht: https://www.wohnnet.at/bauen/bau