Genossenschaftswohnungen mit Kaufoption in Wien

Eine Genossenschaftswohnung ist eine gute Alternative zum freifinanzierten Wohnmodell. Die Vorteile: Man kann günstiger mieten mit einer späteren Kaufoption. Worauf es im Detail ankommt und wie es um Genossenschaftswohnungen mit Kaufoption in Wien steht, kannst du hier lesen.

Was sind Genossenschaftswohnungen?

Wohnungsgenossenschaften sind gemeinnützige Bauvereinigungen, die ihren erwirtschafteten Gewinn an ihre Bewohner durch günstigere Mieten im Vergleich zu freifinanzierten Wohnungen weitergeben oder diesen zu ihren Gunsten investieren (z. B. Kreditrückzahlungen). Die Wohneinheiten werden immer mit unbefristeten Mietverträgen vermietet und sind provisions- und kautionsfrei.

Wer eine Genossenschaftswohnung mieten möchte, muss im Vorfeld einige Kriterien erfüllen und zudem einen Finanzierungsbeitrag (Anteil an Bau- und Grundkosten) sowie einen Genossenschaftsbeitrag leisten.

Gut zu wissen: Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird der geleistete Finanzierungsbeitrag anteilig (abzüglich ein Prozent Verwohnung pro Jahr) an den Mieter refundiert.

Wer hat Anspruch auf eine Genossenschaftswohnung in Wien?

Folgende Punkte müssen erfüllt sein, um ein Ansuchen auf eine Genossenschaftswohnung stellen zu können:

  1. Vollendung des 18. Lebensjahres
  2. Österreichischer Staatsbürger/ EU-Bürger oder EWR-Bürger/ Nicht-EU-Bürger mit einer Aufenthaltsgenehmigung oder Flüchtlinge nach Genfer Konvention
  3. Aufwendung des Finanzierungsbeitrages
  4. Hauptwohnsitz in Wien
  5. Folgende Netto-Jahreseinkommensgrenzen (Stand 2022) dürfen nicht überschritten werden:
  • 49.080 Euro (Ein-Personen-Haushalt)
  • 73.150 Euro (Zwei-Personen-Haushalt)
  • 82.770 Euro (Drei-Personen-Haushalt)
  • 92.390 Euro (Vier-Personen-Haushalt)
  • jede weitere Person plus 5.390 Euro
genossenschaftwohnungen in wien. Blick auf Balkone
Ausblick auf eine Genossenschaftswohnung in Wien? Bild: Pexels / Jovydas Pinkevicius

Worauf muss ich bei Genossenschaftswohnungen mit Kaufoption in Wien achten?

Genossenschaftswohnungen können nicht nur zur Miete, sondern auch mit einer Kaufoption gemietet werden. So kann jeder Mieter nach mindestens fünf Jahren Mietdauer (für Wohnungen, die vor dem 1. August 2019 angemietet wurden: zehn Jahre) die Wohnung käuflich erwerben oder wie bisher weiter mieten.

Gut zu wissen: Der Kaufpreis errechnet sich auf Basis des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und setzt sich einerseits aus einem Einmalbetrag bei Vertragsabschluss und der Übernahme des (Bau-)Darlehens zusammen. Da diese Art der Kaufpreisberechnung oft Jahre dauert, bis sie feststeht, dürfen Genossenschaftswohnungen nun auch zu einem Fixpreis angeboten werden.

Nachzulesen bei oesterreich.gv.at

Achtung: Die bis zum Kauf gezahlte Miete kann nicht auf den Kaufpreis angerechnet werden – der geleistete Finanzierungsbeitrag (abzüglich ein Prozent Verwohnung pro Jahr) jedoch schon.

Wo kann ich um eine Genossenschaftswohnung in Wien ansuchen?