Was bedeutet das Bestellerprinzip?
Im März 2022 wurde eine Novellierung des Maklergesetzes zur Begutachtung eingereicht. Diese bezieht sich derzeit nur auf Mietwohnungen und nicht auf Kauf- oder Gewerbeimmobilien. Bis Ende des Jahres, spätestens bis Anfang 2023 rechnen Experten mit der Einführung des Bestellerprinzips.
Bei Kauf, Verkauf oder Vermietung von Immobilien treffen wir ihn immer wieder: den Immobilienmakler. Doch wie kann er eigentlich helfen und welche Rolle übernimmt er bei der Immobilienvermittlung?
Bestellerprinzip: Aufgaben des Immobilienmaklers – im Auftrag des Mieters
- Organisation von Besichtigungsterminen
- informiert über das Mietobjekt
- weist auf etwaige Mängel hin
- informiert über alle Kosten der Wohnung
- weist auf die Höhe der Maklerprovision hin*
- Bonitätsprüfung des Mieters
- Aufsetzen des Mietvertrags
Achtung: Gilt voraussichtlich bis Ende 2022. Danach gilt das Bestellerprinzip. Mehr dazu erfahren!
Bestellerprinzip: Aufgaben des Immobilienmaklers – im Auftrag des Vermieters oder Verkäufers
- Kostenlose Immobilienbewertung
- Information aller benötigten Unterlagen: z. B. Energieausweis, Betriebskosten-, Hausverwaltungsabrechnungen
- Erstellung eines Exposés
- Vermarktung der Immobilie: online, Zeitungsinserate etc.
- Durchführung von Besichtigungen und Beratung von Interessenten
- Kauf- bzw. Mietverhandlungen
- Bonitätsprüfung
- Erstellen eines Miet– bzw. Kaufvertrages
Wie hoch ist die Maklerprovision bei Mietverträgen?
Wie hoch die Maklerprovision bei der Vermittlung von Mietverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser sein dürfen, ist gesetzlich genau geregelt.
Mehr dazu unter: https://www.ris.bka.gv.at
5 Abrechnungsvarianten für Mieter
- Maximal zwei Monatsmieten: unbefristete oder bis zu drei Jahren befristete Haupt- oder Untermietverträge
- Maximal eine Monatsmiete: bis zu drei Jahre befristeter Mietvertrag bei Haupt- oder Untermietverträge
- Maximal eine Monatsmiete: unbefristete Mietverträge, wenn der Makler auch der Wohnungsverwalter ist
- Maximal eine Monatsmiete: bei Untermiete von einzelnen Wohnräumen
Maklerprovision für Vermieter
Die vereinbarte Provision für die Vermittlung eines befristeten oder unbefristeten Haupt- oder Untermietvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus darf den Betrag des dreifachen Bruttomonatsmietzinses nicht übersteigen.
Grundsätzlich darf der Makler sowohl eine Provision mit dem Mieter als auch mit dem Vermieter abschließen (Doppelmakler) – derzeit ist es jedoch bei Mietverträgen noch üblich, dass die Kosten von Mietern allein getragen werden. Das ändert sich ab Anfang 2023 mit der Einführung des Bestellerprinzips.
Wie setzt sich die Maklerprovision zusammen?
Die Nettoprovision wird in Monatsmieten verrechnet. Sie berechnet sich aus dem Nettohauptmietzins zuzüglich der Betriebskosten ohne Umsatzsteuer (bei Gemeinschaftsheizungen inklusive Heizungs- und Warmwasserkosten). Die Provision wird fällig, wenn der Mietvertrag rechtswirksam ist – davor besteht kein Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Auszahlung.
Unzulässige Maklerprovisionen können innerhalb von 10 Jahren zurückgefordert werden.
Gut zu wissen: Die Mietervereinigung bietet einen kostenlosen Maklerprovisionsrechner für Mietwohnungen an.
Maklerprovision beim Immobilienkauf
Hier tritt der Immobilienmakler als Doppelmakler auf und verrechnet beiden Vertragsparteien eine anteilige Provision. Wie sich diese zusammensetzt, lesen Sie bei oesterreich.gv.at nach.
Änderungen im Immobiliengesetz – das Bestellerprinzip
Ab Anfang 2023 tritt bei der Vermietung von Wohnobjekten in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft. Danach muss nicht mehr der Mieter oder Käufer die Maklerprovision automatisch bezahlen, sondern jene Person, die den Immobilienmakler zuerst beauftragt.